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Ehrenordnung

Auf  der  Grundlage des  § 11  der  Vereinssatzung  vom  27.09..01  wurde  folgende Ehrungsordnung beschlossen:

 

1)    

    a)   Für  besondere Vereinstreue werden aktive Vereinsmitglieder  für

 

25 Jahre Mitgliedschaft

40 Jahre Mitgliedschaft

50 Jahre Mitgliedschaft

60 Jahre Mitgliedschaft

 

             geehrt. Besteht eine Mitgliedschaft 70 Jahre und mehr, so wird diese Vereinstreue individuell geehrt.

 

     b)   Die Dauer der  aktiven Mitgliedschaft wird ab dem vollendeten 6. Lebensjahr des  Mitglieds berechnet. Die Mitgliedschaft muss außerdem dauerhaft, d.h. ohne Unterbrechung bestanden haben.

 

      c)   Die Ehrung wird einmal jährlich möglichst auf der Mitgliederversammlung durch  den /der Vorsitzenden oder dem/der stellvertretenden Vorsitzenden vorgenommen. Die Verleihung der Ehrenmitgliedschaft erfolgt auf Vorschlag des Gesamtvorstandes.

 

       d)   Die Ehrung beinhaltet bei

             

             25 Jahre aktive Mitgliedschaft

             - Silberne Vereinsnadel, Ehrenurkunde und Geschenk

         

             40 Jahre aktive Mitgliedschaft

           - Goldene Vereinsnadel, Ehrenurkunde und Geschenk

 

             50 Jahre aktive Mitgliedschaft

             - Ehrenschild, Ehrenurkunde, Geschenk und Verleihung der Ehrenmitgliedschaft

 

             60 Jahre aktive Mitgliedschaft

             -  Ehrenurkunde und Geschenk

 

2)    

    a)   Für besondere Verdienste im Vorstand des Vereins werden Mitglieder bei

 

           20 Jahre Vorstandsarbeit

           30 Jahre Vorstandsarbeit

           40 Jahre Vorstandsarbeit

 

mit jeweils einer Urkunde und einem Geschenk geehrt. Die Ehrung erfolgt einmal jährlich möglichst auf der Mitgliederversammlung durch ein Vorstandsmitglied.

 

 b) Die Mitgliederversammlung kann auf Vorschlag des Gesamtvorstandes den/die ausgeschiedene/n Vorsitzende(n) zur/zum Ehrenvorsitzende(n) ernennen. Die Ernennung erfolgt mit einer Ehrenurkunde und einem Geschenk.

 

3)   Die Mitgliederversammlung kann weitere verdienstvolle, besondere Einsätze der Mitglieder auf Vorschlag des Gesamtvorstandes  würdigen. Die  Ehrung erfolgt dann individuell.

 

4) Ebenso kann die Mitgliederversammlung auf Vorschlag des Gesamtvorstandes hervorragende  und  besondere  sportliche  Leistungen der  Vereinsmitglieder individuell würdigen und ehren.