Auf der Grundlage des § 11 der Vereinssatzung vom 27.09..01 wurde folgende Ehrungsordnung beschlossen:
1)
a) Für besondere Vereinstreue werden aktive Vereinsmitglieder für
25 Jahre Mitgliedschaft
40 Jahre Mitgliedschaft
50 Jahre Mitgliedschaft
60 Jahre Mitgliedschaft
geehrt. Besteht eine Mitgliedschaft 70 Jahre und mehr, so wird diese Vereinstreue individuell geehrt.
b) Die Dauer der aktiven Mitgliedschaft wird ab dem vollendeten 6. Lebensjahr des Mitglieds berechnet. Die Mitgliedschaft muss außerdem dauerhaft, d.h. ohne Unterbrechung bestanden haben.
c) Die Ehrung wird einmal jährlich möglichst auf der Mitgliederversammlung durch den /der Vorsitzenden oder dem/der stellvertretenden Vorsitzenden vorgenommen. Die Verleihung der Ehrenmitgliedschaft erfolgt auf Vorschlag des Gesamtvorstandes.
d) Die Ehrung beinhaltet bei
25 Jahre aktive Mitgliedschaft
- Silberne Vereinsnadel, Ehrenurkunde und Geschenk
40 Jahre aktive Mitgliedschaft
- Goldene Vereinsnadel, Ehrenurkunde und Geschenk
50 Jahre aktive Mitgliedschaft
- Ehrenschild, Ehrenurkunde, Geschenk und Verleihung der Ehrenmitgliedschaft
60 Jahre aktive Mitgliedschaft
- Ehrenurkunde und Geschenk
2)
a) Für besondere Verdienste im Vorstand des Vereins werden Mitglieder bei
20 Jahre Vorstandsarbeit
30 Jahre Vorstandsarbeit
40 Jahre Vorstandsarbeit
mit jeweils einer Urkunde und einem Geschenk geehrt. Die Ehrung erfolgt einmal jährlich möglichst auf der Mitgliederversammlung durch ein Vorstandsmitglied.
b) Die Mitgliederversammlung kann auf Vorschlag des Gesamtvorstandes den/die ausgeschiedene/n Vorsitzende(n) zur/zum Ehrenvorsitzende(n) ernennen. Die Ernennung erfolgt mit einer Ehrenurkunde und einem Geschenk.
3) Die Mitgliederversammlung kann weitere verdienstvolle, besondere Einsätze der Mitglieder auf Vorschlag des Gesamtvorstandes würdigen. Die Ehrung erfolgt dann individuell.
4) Ebenso kann die Mitgliederversammlung auf Vorschlag des Gesamtvorstandes hervorragende und besondere sportliche Leistungen der Vereinsmitglieder individuell würdigen und ehren.